Bildungswerke Bonn/Rhein-Sieg

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Gewähltes Kursangebot:

Die Kunst der Beratung für Fortgeschrittene (2/1) - Burnout-Prävention - Helfen ohne Auszubrennen

19.–21.4.2023, Mi., 09:15 – Fr., 15:00 Uhr; 330,00 € (incl. Material und online-Gruppensupervision)
Kurs Nr.: 23A-5160 -- Veranstalter: IndiTO

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bestätigen Sie bitte unten, dass Sie sich unter diesen Bedingungen zum gewählten Angebot anmelden.

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen TeilnehmerInnen an Kursen, Fortbildungsseminaren sowie Studienreisen und Exkursionen und IndiTO. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldungen
Eine Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen ist erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich schriftlich oder über unsere Homepage online unter www.indito.de sowie www.bildungswerke-bonn.de anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich. Den TeilnehmerInnen wird eine Anmeldebestätigung zugesandt.
IndiTO benachrichtigt die TeilnehmerInnen wenn die Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
Im Falle einer Überschreitung der maximalen TeilnehmerInnenanzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Teilnahmekosten
Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Kosten erhoben (siehe Seminarprogramm). Die Kosten müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Bildungswerkes IndiTO eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Kosten sofort fällig und zahlbar.
Die Zahlung der Teilnahmegebühren kann per Einzugsermächtigung oder durch Überweisung erfolgen. Für Bankeinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Angaben zur Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigen Widerspruchs nicht eingelöst werden können, berechnet IndiTO die entstandenen Bankgebühren.
Findet eine Veranstaltung nicht statt, wird die Kursgebühr erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner oder sämtlicher Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung der Kosten. Bei verspäteter Zahlung behält IndiTO sich das Recht vor, TeilnehmerInnen von der Teilnahme auszuschließen.
Die Zahlungsmodalitäten für Fortbildungen über einen längeren Zeitraum sowie für Studienreisen und Exkursionen sind den jeweiligen gesonderten Ausschreibungen zu entnehmen.

4. Rücktritt
Der Rücktritt muss in Textform per Email, Fax oder Brief erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IndiTO.
Für Kursreihen und Wochen(end)veranstaltungen gilt: Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro, bis 2 Wochen vor Beginn werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Bei späterem Rücktritt sind die Teilnehmenden zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
Die Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder teilweise Teilnahme an den Angeboten verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen von IndiTO, die Teilnehmenden von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn die oder der Rücktritterklärende eine Ersatzperson stellt oder IndiTO TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann.
Berufsbegleitende Zusatzausbildungen, Wochen(end)veranstaltungen mit Übernachtung, Studienreisen und Exkursionen haben gesonderte Rücktrittbedingungen, die der gesonderten Ausschreibung zu entnehmen sind.

5. Durchführung
Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine von IndiTO festgesetzte TeilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Kosten werden gemäß Ziffer 3 erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
IndiTO behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen ReferentInnenwechsel/ Veranstaltungsortswechsel vorzunehmen. Aus dem ReferentInnenwechsel und dem Wechsel des Veranstaltungsortes erwächst den TeilnehmerInnen kein Recht auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten.
Im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung wird das Hausrecht durch den Dozenten ausgeübt. TeilnehmerInnen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten besteht in diesem Fall nicht.

6. Haftung
IndiTO haftet nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, die den TeilnehmerInnen aufgrund der Teilnahme oder im Zusammenhang an und mit den angebotenen Veranstaltungen, Fortbildungen, Studienreisen und Exkursionen entstehen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch IndiTO verursacht wurde.
Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des/der ReferentIn und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die IndiTO nicht zu vertreten hat, befreien IndiTO für die Dauer ihrer Wirksamkeit von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist IndiTO nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
Im Falle der Erkrankung der DozentInnen bemüht sich IndiTO zur Bereitstellung eines/einer ErsatzdozentIn oder bietet Gelegenheit zur Nachholung der entfallenen Termine es sei denn, dies wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu gewährleisten.

7. Datenspeicherung
Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß §13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe der erhobenen Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der ganz oder teilweise ungültigen oder nicht einbezogenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen und melde mich zu dem ausgewählten Seminar an.